§ 33a VAG 1997 (weggefallen)

Salzburger Veranstaltungsgesetz 1997

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2026 bis 31.12.9999
Umsetzungshinweis

§ 33a

Die §§ 6 Abs 2, 8 Abs 2 und 10 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 20/2010 dienen der Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12§ 33a VAG 1997 seit 30.04.2026 weggefallen. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt, ABl L 376 vom 27. Dezember 2006, S 36.

Stand vor dem 30.04.2026

In Kraft vom 28.12.2009 bis 30.04.2026
Umsetzungshinweis

§ 33a

Die §§ 6 Abs 2, 8 Abs 2 und 10 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 20/2010 dienen der Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12§ 33a VAG 1997 seit 30.04.2026 weggefallen. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt, ABl L 376 vom 27. Dezember 2006, S 36.

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