§ 59 GHV 1998 (weggefallen)

Gemeindehaushaltsverordnung 1998

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Kontogegenbuch, Zahlungswegekonten

§ 59

(1) Zum Nachweis der einzelnen Kontostände und des Bargeldbestandes sind in den elektronischen Buchungsunterlagen jeweils eigene Zahlungswegekonten zu führen§ 59 GHV 1998 seit 31.12.2019 weggefallen.

(2) Die Buchungssysteme sind derart zu gestalten, dass für jedes Zahlungswegekonto gesonderte Ausdrucke erstellt werden können, in welchen die einzelnen Gebarungsfälle chronologisch dokumentiert sind und der jeweilige Stand mit dem Tagesabschluss ausgewiesen wird.

(3) Die Kontogegenbücher bzw Zahlungswegekonten haben Spalten für die laufende Nummer, das Datum, den Buchungszweck, den Betrag der Ein- und Auszahlungen sowie für den laufend zu ermittelnden Saldo zu enthalten.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.12.2007 bis 31.12.2019
Kontogegenbuch, Zahlungswegekonten

§ 59

(1) Zum Nachweis der einzelnen Kontostände und des Bargeldbestandes sind in den elektronischen Buchungsunterlagen jeweils eigene Zahlungswegekonten zu führen§ 59 GHV 1998 seit 31.12.2019 weggefallen.

(2) Die Buchungssysteme sind derart zu gestalten, dass für jedes Zahlungswegekonto gesonderte Ausdrucke erstellt werden können, in welchen die einzelnen Gebarungsfälle chronologisch dokumentiert sind und der jeweilige Stand mit dem Tagesabschluss ausgewiesen wird.

(3) Die Kontogegenbücher bzw Zahlungswegekonten haben Spalten für die laufende Nummer, das Datum, den Buchungszweck, den Betrag der Ein- und Auszahlungen sowie für den laufend zu ermittelnden Saldo zu enthalten.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten