§ 62 GHV 1998 (weggefallen)

Gemeindehaushaltsverordnung 1998

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Sachbuch für die voranschlagsunwirksame

(durchlaufende) Gebarung

§ 62

(1) Für die voranschlagsunwirksame (durchlaufende) Gebarung ist gleichfalls ein Sachbuch anzulegen, welches Spalten für die laufende Nummer (Belegnummer), den Tag der Ein- oder Auszahlung, die Postnummer des Zeitbuches, unter der die zeitfolgemäßige Buchung erfolgte, die Bezeichnung des Einzahlers oder Empfängers, den Zahlungsgrund und eine Ist-Spalte für den Betrag zu enthalten hat§ 62 GHV 1998 seit 31.12.2019 weggefallen.

(2) Die unwirksam zu verrechnenden Einnahmen werden als Verwahrgelder (fremde Gelder usw), die unwirksam zu verrechnenden Ausgaben werden als Vorschüsse bezeichnet.

(3) Für die einzelnen Arten der Verwahrgelder und Vorschüsse sind Kontoblätter anzulegen, auf denen im Kontokopf der Haushaltshinweis, der Ansatz mit drei Leerstellen, die Post und die namentliche Bezeichnung anzuführen sind.

(4) Die Einzahlungen und Auszahlungen können entweder auf einem Sachbuchblatt in verschiedenen Spalten nebeneinander oder auf je einem Einnahmen- und einem Ausgabensachbuchblatt verbucht werden.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.04.1998 bis 31.12.2019
Sachbuch für die voranschlagsunwirksame

(durchlaufende) Gebarung

§ 62

(1) Für die voranschlagsunwirksame (durchlaufende) Gebarung ist gleichfalls ein Sachbuch anzulegen, welches Spalten für die laufende Nummer (Belegnummer), den Tag der Ein- oder Auszahlung, die Postnummer des Zeitbuches, unter der die zeitfolgemäßige Buchung erfolgte, die Bezeichnung des Einzahlers oder Empfängers, den Zahlungsgrund und eine Ist-Spalte für den Betrag zu enthalten hat§ 62 GHV 1998 seit 31.12.2019 weggefallen.

(2) Die unwirksam zu verrechnenden Einnahmen werden als Verwahrgelder (fremde Gelder usw), die unwirksam zu verrechnenden Ausgaben werden als Vorschüsse bezeichnet.

(3) Für die einzelnen Arten der Verwahrgelder und Vorschüsse sind Kontoblätter anzulegen, auf denen im Kontokopf der Haushaltshinweis, der Ansatz mit drei Leerstellen, die Post und die namentliche Bezeichnung anzuführen sind.

(4) Die Einzahlungen und Auszahlungen können entweder auf einem Sachbuchblatt in verschiedenen Spalten nebeneinander oder auf je einem Einnahmen- und einem Ausgabensachbuchblatt verbucht werden.

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