§ 14a K-BJPG Verweisung

Kärntner Berufsjäger- und Jagdaufseherprüfungsgesetz, K-BJPG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetzedas Forstgesetz 1975 verwiesen wird, sind dieseist dieses in der nachstehenden Fassung BGBl. Nr.440/1975, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2013, anzuwenden:.

a)

Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl Nr 51, zuletzt geändert durch BGBl I Nr 10/2004;

b)

Forstgesetz 1975, BGBl Nr 440, zuletzt geändert durch BGBl I Nr 87/2005.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.03.2009 bis 31.12.2013

Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetzedas Forstgesetz 1975 verwiesen wird, sind dieseist dieses in der nachstehenden Fassung BGBl. Nr.440/1975, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/2013, anzuwenden:.

a)

Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl Nr 51, zuletzt geändert durch BGBl I Nr 10/2004;

b)

Forstgesetz 1975, BGBl Nr 440, zuletzt geändert durch BGBl I Nr 87/2005.

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