§ 2 W-NPV Naturzone

Wiener Nationalparkverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.11.2016 bis 31.12.9999

(1) Die im Plan durch dunkle Grünfärbung ausgewiesenen Flächen werden zur Naturzone erklärt.

(2) Ziel dieser Zone ist:

1.

die Erhaltung der natürlichen bis naturnahen Entwicklung von Waldbeständen; dies gilt insbesondere für folgende Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat – Richtlinie sowie ihre Lebensgemeinschaften:

a)

Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis und Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris),

b)

WeichholzauenwälderAuenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae).

Der Erreichung dieser Zielsetzungen dient die vorrangige Zulassung der Entwicklung von natürlichen Auenwaldbeständen; bei standortwidrigen Waldbeständen kann die Umwandlung in standortgerechte Bestände eingeleitet werden.

2.

die Erhaltung der natürlichen bisund naturnahen Entwicklung der Gewässer und ihrer Verlandungs-gesellschaftenVerlandungsgesellschaften; dies gilt insbesondere für folgende Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat – Richt-linieRichtlinie sowie ihre Lebensgemeinschaften:

a)

zeitweiligeOligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation trockenfallender Ufer (Nanocyperetalia)der Littorelletea uniflorae und/oder Isoeto-Nanojuncetea,

b)

oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen,

c)

natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions,.

d) alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Salix eleagnos,
e) Unterwasservegetation in Fließgewässern der Submontanstufe und der Ebene.

Der Erreichung dieser Zielsetzungen dient die Erhaltung der Vernetzung der Gewässer.

3.

die Erhaltung und Förderung der natürlichen bis naturnahen Entwicklung von Sukzessionsflächen (das sind natürliche Entwicklungsflächen wie etwa Schotterbänke)Waldbeständen; dies gilt insbesondere für den Lebensraumtyp Weichholzauenfolgende Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat – Richtlinie sowie seineihre Lebensgemeinschaften.:

a)

Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis und Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris),

b)

Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae).

Der Erreichung dieser Zielsetzungen dient die Sicherung der natürlichen Entwicklung der Pionierstandorte mit ihren Lebensgemeinschaften.

Stand vor dem 29.11.2016

In Kraft vom 19.02.2003 bis 29.11.2016

(1) Die im Plan durch dunkle Grünfärbung ausgewiesenen Flächen werden zur Naturzone erklärt.

(2) Ziel dieser Zone ist:

1.

die Erhaltung der natürlichen bis naturnahen Entwicklung von Waldbeständen; dies gilt insbesondere für folgende Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat – Richtlinie sowie ihre Lebensgemeinschaften:

a)

Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis und Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris),

b)

WeichholzauenwälderAuenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae).

Der Erreichung dieser Zielsetzungen dient die vorrangige Zulassung der Entwicklung von natürlichen Auenwaldbeständen; bei standortwidrigen Waldbeständen kann die Umwandlung in standortgerechte Bestände eingeleitet werden.

2.

die Erhaltung der natürlichen bisund naturnahen Entwicklung der Gewässer und ihrer Verlandungs-gesellschaftenVerlandungsgesellschaften; dies gilt insbesondere für folgende Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat – Richt-linieRichtlinie sowie ihre Lebensgemeinschaften:

a)

zeitweiligeOligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation trockenfallender Ufer (Nanocyperetalia)der Littorelletea uniflorae und/oder Isoeto-Nanojuncetea,

b)

oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen,

c)

natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions,.

d) alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Salix eleagnos,
e) Unterwasservegetation in Fließgewässern der Submontanstufe und der Ebene.

Der Erreichung dieser Zielsetzungen dient die Erhaltung der Vernetzung der Gewässer.

3.

die Erhaltung und Förderung der natürlichen bis naturnahen Entwicklung von Sukzessionsflächen (das sind natürliche Entwicklungsflächen wie etwa Schotterbänke)Waldbeständen; dies gilt insbesondere für den Lebensraumtyp Weichholzauenfolgende Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat – Richtlinie sowie seineihre Lebensgemeinschaften.:

a)

Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis und Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris),

b)

Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae).

Der Erreichung dieser Zielsetzungen dient die Sicherung der natürlichen Entwicklung der Pionierstandorte mit ihren Lebensgemeinschaften.

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