K-LWKWO - Entschädigung für Mitglieder der Wahlbehörden (K-LWKWO) Fundstelle (weggefallen)

K-LWKWO - Entschädigung für Mitglieder der Wahlbehörden

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.06.2021 bis 31.12.9999
Verordnung der Landesregierung vom 15. September 1981, mit derK-LWKWO - Entschädigung für die Mitglieder der Wahlbehörden für Zeitversäumnis eine Entschädigung festgesetzt wird
StF: LGBl Nr 75/1981

Änderung

idF:

LGBl Nr 92/1981

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 70 Abs(K-LWKWO) Fundstelle seit 01.06.2021 weggefallen. 2 der Landwirtschaftskammerwahlordnung 1979, LGBl. Nr. 3, wird verordnet:

Stand vor dem 01.06.2021

In Kraft vom 29.09.1981 bis 01.06.2021
Verordnung der Landesregierung vom 15. September 1981, mit derK-LWKWO - Entschädigung für die Mitglieder der Wahlbehörden für Zeitversäumnis eine Entschädigung festgesetzt wird
StF: LGBl Nr 75/1981

Änderung

idF:

LGBl Nr 92/1981

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 70 Abs(K-LWKWO) Fundstelle seit 01.06.2021 weggefallen. 2 der Landwirtschaftskammerwahlordnung 1979, LGBl. Nr. 3, wird verordnet:

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