§ 42 L-BG

Salzburger Landes-Beamtengesetz 1987

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2014 bis 31.12.9999

Soweit in diesem Abschnitt nicht anderes bestimmt ist, sind auf das Disziplinarverfahren anzuwenden:

1.

das AVG mit Ausnahme der §§ 2 bis 4, 12, 42 Abs. 1 und 2, 51, 51a, 57, 62 Abs. 3, 63 Abs. 1, 64 Abs. 2, 64a, 67a bis 67g, 68 Abs. 2 und 3 und 75 bis 80; sowie

2.

das Zustellgesetz, BGBl Nr 200/1982.

Stand vor dem 31.07.2014

In Kraft vom 01.04.1999 bis 31.07.2014

Soweit in diesem Abschnitt nicht anderes bestimmt ist, sind auf das Disziplinarverfahren anzuwenden:

1.

das AVG mit Ausnahme der §§ 2 bis 4, 12, 42 Abs. 1 und 2, 51, 51a, 57, 62 Abs. 3, 63 Abs. 1, 64 Abs. 2, 64a, 67a bis 67g, 68 Abs. 2 und 3 und 75 bis 80; sowie

2.

das Zustellgesetz, BGBl Nr 200/1982.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten