§ 74 L-BG § 74

Salzburger Landes-Beamtengesetz 1987

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.9999

Dem Beamten gebührt eine ruhegenussfähige Verwaltungsdienstzulage in folgenderder Höhe: von 209,60 €.

Dienstklasse

Euro

I bis V

157,90

VI bis IX

200,60

Stand vor dem 31.12.2017

In Kraft vom 01.08.2014 bis 31.12.2017

Dem Beamten gebührt eine ruhegenussfähige Verwaltungsdienstzulage in folgenderder Höhe: von 209,60 €.

Dienstklasse

Euro

I bis V

157,90

VI bis IX

200,60

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