§ 1 W-GSBG 1973 (weggefallen)

Wiener Grundsteuerbefreiungsgesetz 1973

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.02.2026 bis 31.12.9999
Eine zeitliche Grundsteuerbefreiung ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen auszusprechen§ 1 W-GSBG 1973 seit 25.02.2026 weggefallen.

Stand vor dem 25.02.2026

In Kraft vom 01.01.2010 bis 25.02.2026
Eine zeitliche Grundsteuerbefreiung ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen auszusprechen§ 1 W-GSBG 1973 seit 25.02.2026 weggefallen.

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