§ 6 W-GSBG 1973 (weggefallen)

Wiener Grundsteuerbefreiungsgesetz 1973

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 26.02.2026 bis 31.12.9999
Der Befreiungszeitraum beträgt 20 Jahre; er wird vom Beginn des Kalenderjahres an berechnet, das der Bauvollendung des zu befreienden Gebäudes oder Gebäudeteiles folgt§ 6 W-GSBG 1973 seit 25.02.2026 weggefallen. Die Bauführung gilt mit der ersten tatsächlichen Benützung oder Vermietung des zu befreienden Gebäudes oder Gebäudeteiles, spätestens aber mit jenem Tag, mit dem die Baubehörde die Benützung für zulässig erklärt hat, als vollendet.

Stand vor dem 25.02.2026

In Kraft vom 01.01.2010 bis 25.02.2026
Der Befreiungszeitraum beträgt 20 Jahre; er wird vom Beginn des Kalenderjahres an berechnet, das der Bauvollendung des zu befreienden Gebäudes oder Gebäudeteiles folgt§ 6 W-GSBG 1973 seit 25.02.2026 weggefallen. Die Bauführung gilt mit der ersten tatsächlichen Benützung oder Vermietung des zu befreienden Gebäudes oder Gebäudeteiles, spätestens aber mit jenem Tag, mit dem die Baubehörde die Benützung für zulässig erklärt hat, als vollendet.

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