§ 81 K-BauV (weggefallen)

Kärntner Bauvorschriften- K-BV

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2012 bis 31.12.9999
§ 81 K-BauV (1weggefallen) Innenwände in Turnräumen sind stoßfest und ohne Vorsprünge und Nischen auszubildenseit 01.10.2012 weggefallen.

(2) Wände, die besonderer Verschmutzung unterliegen, sind entsprechend hoch abwaschbar herzustellen.

Stand vor dem 30.09.2012

In Kraft vom 02.12.1985 bis 30.09.2012
§ 81 K-BauV (1weggefallen) Innenwände in Turnräumen sind stoßfest und ohne Vorsprünge und Nischen auszubildenseit 01.10.2012 weggefallen.

(2) Wände, die besonderer Verschmutzung unterliegen, sind entsprechend hoch abwaschbar herzustellen.

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