§ 91 K-BauV (weggefallen)

Kärntner Bauvorschriften- K-BV

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2012 bis 31.12.9999
§ 91 K-BauV (1weggefallen) Aborte sind als Wasserklosette auszubildenseit 01.10.2012 weggefallen.

(2) Aborte für Schüler sind getrennt für Knaben und Mädchen und so anzuordnen, daß sie von den Unterrichtsräumen auf möglichst kurzem Weg erreicht werden können. Aborte für Lehrer sind getrennt von den Aborten für Schüler anzuordnen.

(3) Sitzzellen und Pißstände sind in ausreichender Anzahl vorzusehen.

Stand vor dem 30.09.2012

In Kraft vom 02.12.1985 bis 30.09.2012
§ 91 K-BauV (1weggefallen) Aborte sind als Wasserklosette auszubildenseit 01.10.2012 weggefallen.

(2) Aborte für Schüler sind getrennt für Knaben und Mädchen und so anzuordnen, daß sie von den Unterrichtsräumen auf möglichst kurzem Weg erreicht werden können. Aborte für Lehrer sind getrennt von den Aborten für Schüler anzuordnen.

(3) Sitzzellen und Pißstände sind in ausreichender Anzahl vorzusehen.

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