§ 10 W-LLGBG Verweisung auf andere Gesetze

Wiener Landeslehrerinnen- und Landeslehrer-Gleichbehandlungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999

(1) Soweit dieses Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verweist, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

(2) Soweit dieses Gesetz auf Bundesgesetze verweist, sind diese in der am 1. Mai 2010November 2018 geltenden Fassung anzuwenden.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.07.2011 bis 31.12.2018

(1) Soweit dieses Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verweist, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

(2) Soweit dieses Gesetz auf Bundesgesetze verweist, sind diese in der am 1. Mai 2010November 2018 geltenden Fassung anzuwenden.

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