§ 116 K-BauV (weggefallen)

Kärntner Bauvorschriften- K-BV

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2012 bis 31.12.9999
Erfordert es der Verwendungszweck des Veranstaltungsraumes, sind Kleiderablagen vorzusehen§ 116 K-BauV (weggefallen) seit 01.10.2012 weggefallen. Kleiderablagen sind so anzuordnen, daß durch ihre Benützung die Fläche der Verkehrswege nicht beeinträchtigt wird. Die Kleiderablage ist so zu bemessen, daß die Pultlänge für je 40 m2 Bodenfläche des Veranstaltungsraumes 1,00 m betragen kann.

Stand vor dem 30.09.2012

In Kraft vom 02.12.1985 bis 30.09.2012
Erfordert es der Verwendungszweck des Veranstaltungsraumes, sind Kleiderablagen vorzusehen§ 116 K-BauV (weggefallen) seit 01.10.2012 weggefallen. Kleiderablagen sind so anzuordnen, daß durch ihre Benützung die Fläche der Verkehrswege nicht beeinträchtigt wird. Die Kleiderablage ist so zu bemessen, daß die Pultlänge für je 40 m2 Bodenfläche des Veranstaltungsraumes 1,00 m betragen kann.

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