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Legende:
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(2) Bei kumulativer Verletzung mehrerer Fiskalregeln ist die Sanktion nur einmal zu leistenArt. Sie wird von der zahlenmäßig festgestellten höchsten Verletzung berechnet21 W-ÖStP 2012 seit 31.12.2023 weggefallen.
(3) Soweit finanzielle Sanktionen gemäß Artikel 24 zu tragen sind, unterbleibt ein Sanktionsbeitrag nach Artikel 21.
(2) Bei kumulativer Verletzung mehrerer Fiskalregeln ist die Sanktion nur einmal zu leistenArt. Sie wird von der zahlenmäßig festgestellten höchsten Verletzung berechnet21 W-ÖStP 2012 seit 31.12.2023 weggefallen.
(3) Soweit finanzielle Sanktionen gemäß Artikel 24 zu tragen sind, unterbleibt ein Sanktionsbeitrag nach Artikel 21.