§ 36 Sbg. AWG (weggefallen)

Salzburger Abfallwirtschaftsgesetz 1998

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2006 bis 31.12.9999
Nachweispflichten

§ 36

(entfallen auf Grund LGBl Nr 19/2006)

Abfallbesitzer haben Nachweise über die Erfüllung der Verpflichtungen gemäß den §§ 5 und 6 in geeigneter und nachvollziehbarer Weise durch rechtsverbindliche Bestätigungen oder ErklärungenSbg. AWG (zB auf Belegen des Warenverkehrs wie Frachtscheinen, Lieferscheinen, Rechnungenweggefallen) zu führenseit 01.03.2006 weggefallen.

Stand vor dem 28.02.2006

In Kraft vom 01.07.1999 bis 28.02.2006
Nachweispflichten

§ 36

(entfallen auf Grund LGBl Nr 19/2006)

Abfallbesitzer haben Nachweise über die Erfüllung der Verpflichtungen gemäß den §§ 5 und 6 in geeigneter und nachvollziehbarer Weise durch rechtsverbindliche Bestätigungen oder ErklärungenSbg. AWG (zB auf Belegen des Warenverkehrs wie Frachtscheinen, Lieferscheinen, Rechnungenweggefallen) zu führenseit 01.03.2006 weggefallen.

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