§ 15 NBV 2007 Umsetzung von Gemeinschaftsrecht

Neubauverordnung 2007

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.06.2018 bis 31.12.9999

§§ 2 und 2a dienendient der Umsetzung der Richtlinie 20062010/3231/EGEU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 519. April 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen und zur Aufhebung der Richtlinie 93/76/EWG des Rates, ABl. Nr. L 114 vom 27. April 2006, S 64, sowie der Umsetzung der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, ABl. Nr. L 001153 vom 418.06.2010 S. Jänner 2003, S 6513.

Stand vor dem 05.06.2018

In Kraft vom 08.03.2012 bis 05.06.2018

§§ 2 und 2a dienendient der Umsetzung der Richtlinie 20062010/3231/EGEU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 519. April 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen und zur Aufhebung der Richtlinie 93/76/EWG des Rates, ABl. Nr. L 114 vom 27. April 2006, S 64, sowie der Umsetzung der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, ABl. Nr. L 001153 vom 418.06.2010 S. Jänner 2003, S 6513.

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