§ 143 K-BauV (weggefallen)

Kärntner Bauvorschriften- K-BV

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2012 bis 31.12.9999
Klimaanlage im Sinne dieses Gesetzes ist die Kombination sämtlicher Bauteile, die für eine Form der Luftbehandlung erforderlich sind, bei der die Temperatur, eventuell gemeinsam mit der Belüftung, der Feuchtigkeit und der Luftreinheit, geregelt werden kann§ 143 K-BauV (weggefallen) seit 01.10.2012 weggefallen.

Stand vor dem 30.09.2012

In Kraft vom 02.12.1985 bis 30.09.2012
Klimaanlage im Sinne dieses Gesetzes ist die Kombination sämtlicher Bauteile, die für eine Form der Luftbehandlung erforderlich sind, bei der die Temperatur, eventuell gemeinsam mit der Belüftung, der Feuchtigkeit und der Luftreinheit, geregelt werden kann§ 143 K-BauV (weggefallen) seit 01.10.2012 weggefallen.

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