§ 155 K-BauV (weggefallen)

Kärntner Bauvorschriften- K-BV

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2012 bis 31.12.9999
Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für Krankenanstalten im Sinne der Krankenanstaltenordnung 1992, LGBl Nr 2/1993, in der jeweils geltenden Fassung, soweit § 155a § 155 K-BauVnicht anderes bestimmt (weggefallen) seit 01.10.2012 weggefallen. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen dieses Abschnittes auch für Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 3 lit. a und d der Krankenanstaltenordnung 1992.

Stand vor dem 30.09.2012

In Kraft vom 02.12.1985 bis 30.09.2012
Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für Krankenanstalten im Sinne der Krankenanstaltenordnung 1992, LGBl Nr 2/1993, in der jeweils geltenden Fassung, soweit § 155a § 155 K-BauVnicht anderes bestimmt (weggefallen) seit 01.10.2012 weggefallen. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen dieses Abschnittes auch für Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 3 lit. a und d der Krankenanstaltenordnung 1992.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten