§ 31 LAK-WO 2000

Landarbeiterkammer-Wahlordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.07.2020 bis 31.12.9999

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2000 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Landarbeiterkammer-Wahlordnung 1965, LGBl Nr 6, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 96/1994 außer Kraft.

(2) Die §§ 4 Abs 1 und 2, 9 Abs 3 und 30a in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 77/2008 treten mit 13. September 2008 in Kraft.

(3) Die §§ 8, 10 Abs 1, 11 Abs 3 und 18 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 24/2014 treten mit 29. März 2014 in Kraft.

(4) Die §§ 11 Abs 3 und 27 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 56/2015 treten mit 1. August 2015 in Kraft.

(5) § 9 Abs 1 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 27/2019 tritt mit 18. April 2019 in Kraft.

(6) § 13 Abs 5 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 74/2020 tritt mit 18. Juli 2020 in Kraft.

Stand vor dem 17.07.2020

In Kraft vom 18.04.2019 bis 17.07.2020

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2000 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Landarbeiterkammer-Wahlordnung 1965, LGBl Nr 6, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 96/1994 außer Kraft.

(2) Die §§ 4 Abs 1 und 2, 9 Abs 3 und 30a in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 77/2008 treten mit 13. September 2008 in Kraft.

(3) Die §§ 8, 10 Abs 1, 11 Abs 3 und 18 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 24/2014 treten mit 29. März 2014 in Kraft.

(4) Die §§ 11 Abs 3 und 27 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 56/2015 treten mit 1. August 2015 in Kraft.

(5) § 9 Abs 1 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 27/2019 tritt mit 18. April 2019 in Kraft.

(6) § 13 Abs 5 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 74/2020 tritt mit 18. Juli 2020 in Kraft.

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