§ 1 Sbg. EZG

Salzburger Ehrenzeichengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2007 bis 31.12.9999

1. Abschnitt

Verdienste um das Land Salzburg

§ 1

Als Anerkennung für Verdienste um das Land Salzburg werden folgende Auszeichnungen verliehen:

1.

der Ring des Landes Salzburg,

2.

das Ehrenzeichen des Landes Salzburg in den Stufen:

a)

Großkreuz des Ehrenzeichens,

b)

Großes Ehrenzeichen,

c)

Goldenes Ehrenzeichen,

d)

Silbernes EhrenzeichenGroßes Verdienstzeichen,

e)

Goldenes Verdienstzeichen,.

f) Silbernes Verdienstzeichen,
g) Verdienst-Medaille.

Stand vor dem 30.09.2007

In Kraft vom 01.06.2001 bis 30.09.2007

1. Abschnitt

Verdienste um das Land Salzburg

§ 1

Als Anerkennung für Verdienste um das Land Salzburg werden folgende Auszeichnungen verliehen:

1.

der Ring des Landes Salzburg,

2.

das Ehrenzeichen des Landes Salzburg in den Stufen:

a)

Großkreuz des Ehrenzeichens,

b)

Großes Ehrenzeichen,

c)

Goldenes Ehrenzeichen,

d)

Silbernes EhrenzeichenGroßes Verdienstzeichen,

e)

Goldenes Verdienstzeichen,.

f) Silbernes Verdienstzeichen,
g) Verdienst-Medaille.

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