§ 4 Sbg. EZG

Salzburger Ehrenzeichengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2007 bis 31.12.9999

2. Abschnitt

Verdienste als Mitglied einer Gemeindevertretung

einer Gemeinde oder des Gemeinderates der Stadt Salzburg

§ 4

(1) Als Anerkennung für Verdiensteein mindestens zehnjähriges, besonders anerkennungswürdiges Wirken als Mitglied der Gemeindevertretung einer Gemeinde des Landes Salzburg oder als Mitglied des Gemeinderates der Stadt Salzburg werden folgende Auszeichnungen verliehen:

1.

die Medaille des Landes Salzburg für langjährige, anerkennungsvolle Tätigkeit als Mitglied der Gemeindevertretung (Gemeindevertreter-Medaille),

2.

die Medaille des Landes Salzburg für langjährige, anerkennungsvolle Tätigkeit als Mitglied des Gemeinderates der Stadt Salzburg (Gemeinderäte-Medaille),

jeweils in den Stufen Gold, Silber und Bronze.

(2) Die Gemeindevertreter-Medaille undkann die Gemeinderäte-Medaille werden für ein mindestens zehnjähriges, besonders anerkennungsvolles Wirken als Mitglied der Gemeindevertretung einerVerdienste um die Gemeinde des Landes Salzburg bzw als Mitglied des Gemeinderates der Stadt Salzburg verliehen werden.

(3) Die Verleihung der einzelnen Stufen der Gemeindevertreter-Medaille bzw der Gemeinderäte-Medaille richtet sich ausschließlich nach dem Grad der Verdienste, der Dauer und der Funktion der auszuzeichnenden Person.

Stand vor dem 30.09.2007

In Kraft vom 01.06.2001 bis 30.09.2007

2. Abschnitt

Verdienste als Mitglied einer Gemeindevertretung

einer Gemeinde oder des Gemeinderates der Stadt Salzburg

§ 4

(1) Als Anerkennung für Verdiensteein mindestens zehnjähriges, besonders anerkennungswürdiges Wirken als Mitglied der Gemeindevertretung einer Gemeinde des Landes Salzburg oder als Mitglied des Gemeinderates der Stadt Salzburg werden folgende Auszeichnungen verliehen:

1.

die Medaille des Landes Salzburg für langjährige, anerkennungsvolle Tätigkeit als Mitglied der Gemeindevertretung (Gemeindevertreter-Medaille),

2.

die Medaille des Landes Salzburg für langjährige, anerkennungsvolle Tätigkeit als Mitglied des Gemeinderates der Stadt Salzburg (Gemeinderäte-Medaille),

jeweils in den Stufen Gold, Silber und Bronze.

(2) Die Gemeindevertreter-Medaille undkann die Gemeinderäte-Medaille werden für ein mindestens zehnjähriges, besonders anerkennungsvolles Wirken als Mitglied der Gemeindevertretung einerVerdienste um die Gemeinde des Landes Salzburg bzw als Mitglied des Gemeinderates der Stadt Salzburg verliehen werden.

(3) Die Verleihung der einzelnen Stufen der Gemeindevertreter-Medaille bzw der Gemeinderäte-Medaille richtet sich ausschließlich nach dem Grad der Verdienste, der Dauer und der Funktion der auszuzeichnenden Person.

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