§ 1 W-PMV (weggefallen)

Wiener Publikationsmediumverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2019 bis 31.12.9999
Auftraggeberinnen und Auftraggeber gemäß § 1 W-PMVdes Wiener Vergaberechtsschutzgesetzes 2007 (WVRG 2007), LGBl seit 28.02.2019 weggefallen. für Wien Nr. 65/2006, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. für Wien Nr. 10/2012, haben Bekanntmachungen gemäß den §§ 46 Abs. 1, 53 Abs. 1, 55 Abs. 2, 207 Abs. 1 und 219 Abs. 2 des Bundesvergabegesetzes 2006, BGBl. I Nr. 17, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 10/2012, im Internet unter der Adresse www.gemeinderecht.wien.at zu veröffentlichen.

Stand vor dem 28.02.2019

In Kraft vom 13.10.2012 bis 28.02.2019
Auftraggeberinnen und Auftraggeber gemäß § 1 W-PMVdes Wiener Vergaberechtsschutzgesetzes 2007 (WVRG 2007), LGBl seit 28.02.2019 weggefallen. für Wien Nr. 65/2006, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. für Wien Nr. 10/2012, haben Bekanntmachungen gemäß den §§ 46 Abs. 1, 53 Abs. 1, 55 Abs. 2, 207 Abs. 1 und 219 Abs. 2 des Bundesvergabegesetzes 2006, BGBl. I Nr. 17, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 10/2012, im Internet unter der Adresse www.gemeinderecht.wien.at zu veröffentlichen.

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