§ 2 W-PMV (weggefallen)

Wiener Publikationsmediumverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2019 bis 31.12.9999
Auftraggeberinnen und Auftraggeber gemäß § 1 des Wiener Vergaberechtsschutzgesetzes 2007 (WVRG 2007), LGBl. für Wien Nr. 65/2006, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. für Wien Nr. 10/2012, haben Bekanntmachungen gemäß den §§ 38 Abs. 1, 45 Abs. 1 und 47 Abs. 2 des Bundesvergabegesetzes Verteidigung und Sicherheit 2012 – BVergGVS 2012, BGBl. I Nr. 10, im Internet unter der Adresse www.gemeinderecht.wien.at§ 2 W-PMV zu veröffentlichenseit 28.02.2019 weggefallen.

Stand vor dem 28.02.2019

In Kraft vom 13.10.2012 bis 28.02.2019
Auftraggeberinnen und Auftraggeber gemäß § 1 des Wiener Vergaberechtsschutzgesetzes 2007 (WVRG 2007), LGBl. für Wien Nr. 65/2006, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. für Wien Nr. 10/2012, haben Bekanntmachungen gemäß den §§ 38 Abs. 1, 45 Abs. 1 und 47 Abs. 2 des Bundesvergabegesetzes Verteidigung und Sicherheit 2012 – BVergGVS 2012, BGBl. I Nr. 10, im Internet unter der Adresse www.gemeinderecht.wien.at§ 2 W-PMV zu veröffentlichenseit 28.02.2019 weggefallen.

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