§ 3 W-PMV (weggefallen)

Wiener Publikationsmediumverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2019 bis 31.12.9999
Die Bekanntmachungen gemäß den §§ 1 § 3 W-PMVund 2 sind unter Verwendung einer einheitlichen EDV-Applikation zu erstellen seit 28.02.2019 weggefallen. Die EDV-Applikation hat für Bekanntmachungen nach den Bestimmungen für den Oberschwellenbereich eine automatisierte Weiterleitung an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union zu ermöglichen. Der Link zu der entsprechenden EDV-Applikation ist für die vergebenden Stellen elektronisch bereit zu stellen.

Stand vor dem 28.02.2019

In Kraft vom 13.10.2012 bis 28.02.2019
Die Bekanntmachungen gemäß den §§ 1 § 3 W-PMVund 2 sind unter Verwendung einer einheitlichen EDV-Applikation zu erstellen seit 28.02.2019 weggefallen. Die EDV-Applikation hat für Bekanntmachungen nach den Bestimmungen für den Oberschwellenbereich eine automatisierte Weiterleitung an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union zu ermöglichen. Der Link zu der entsprechenden EDV-Applikation ist für die vergebenden Stellen elektronisch bereit zu stellen.

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