§ 7 BSAV (weggefallen)

Bildschirmarbeits-Verordnung - BSAV

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2021 bis 31.12.9999
Unterweisung

§ 7 BSAV

Jede/Jeder Bedienstete ist vor Aufnahme ihrer/seiner Tätigkeit am Bildschirmgerät und bei jeder wesentlichen Umgestaltung des Arbeitsplatzes im Umgang mit dem Gerät sowie über die ergonomisch richtige Anordnung und Einstellung des Gerätes, der Vorrichtungen zur Eingabe und Datenerfassung sowie der Zusatzgeräte zu unterweisen seit 30.04.2021 weggefallen.

Stand vor dem 30.04.2021

In Kraft vom 01.10.2001 bis 30.04.2021
Unterweisung

§ 7 BSAV

Jede/Jeder Bedienstete ist vor Aufnahme ihrer/seiner Tätigkeit am Bildschirmgerät und bei jeder wesentlichen Umgestaltung des Arbeitsplatzes im Umgang mit dem Gerät sowie über die ergonomisch richtige Anordnung und Einstellung des Gerätes, der Vorrichtungen zur Eingabe und Datenerfassung sowie der Zusatzgeräte zu unterweisen seit 30.04.2021 weggefallen.

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