§ 15 BSAV (weggefallen)

Bildschirmarbeits-Verordnung - BSAV

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2021 bis 31.12.9999
Umsetzungshinweis

§ 15 BSAV

Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 90/270/EWG über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten, ABl Nr L 156 vom 21.6.1990, Seite 14 seit 30.04.2021 weggefallen.

Stand vor dem 30.04.2021

In Kraft vom 17.08.2002 bis 30.04.2021
Umsetzungshinweis

§ 15 BSAV

Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 90/270/EWG über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten, ABl Nr L 156 vom 21.6.1990, Seite 14 seit 30.04.2021 weggefallen.

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