§ 41 K-LWKWO 1991 Zurücknahme von Wahlvorschlägen

Kärntner Landwirtschaftskammerwahlordnung 1991 - K-LWKWO 1991

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.06.2016 bis 31.12.9999

(l) Eine wahlwerbende Partei kann ihren Wahlvorschlag durch eine schriftliche Erklärung zurückziehen. Diese Erklärung muß jedoch spätestens am zehnten24. Tag vor dem Wahltag bei der Wahlbehörde (§ 34 Abs l) einlangen und von mindestens der Hälfte der Wahlberechtigten gefertigt sein, die seinerzeit den Wahlvorschlag unterzeichnet haben.

(2) Ein Wahlvorschlag gilt weiters als zurückgezogen, wenn sämtliche Wahlwerber desselben im eigenen Namen schriftlich bis zum zehnten24. Tag vor dem Wahltag gegenüber der Wahlbehörde (§ 34 Abs l) auf ihre Wahlwerbung verzichtet haben.

(3) In diesem Fall ist der Kostenbeitrag (§ 34 Abs. 6) zurückzuerstatten.

Stand vor dem 23.06.2016

In Kraft vom 05.12.1991 bis 23.06.2016

(l) Eine wahlwerbende Partei kann ihren Wahlvorschlag durch eine schriftliche Erklärung zurückziehen. Diese Erklärung muß jedoch spätestens am zehnten24. Tag vor dem Wahltag bei der Wahlbehörde (§ 34 Abs l) einlangen und von mindestens der Hälfte der Wahlberechtigten gefertigt sein, die seinerzeit den Wahlvorschlag unterzeichnet haben.

(2) Ein Wahlvorschlag gilt weiters als zurückgezogen, wenn sämtliche Wahlwerber desselben im eigenen Namen schriftlich bis zum zehnten24. Tag vor dem Wahltag gegenüber der Wahlbehörde (§ 34 Abs l) auf ihre Wahlwerbung verzichtet haben.

(3) In diesem Fall ist der Kostenbeitrag (§ 34 Abs. 6) zurückzuerstatten.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten