§ 20 VGW-DRG (weggefallen)

Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.09.2016 bis 31.12.9999
Die in den §§ 2§ 20 VGW-DRG, 9, 19 sowie § 22 Z 4 und 5 genannten Aufgaben sind von der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen seit 27.09.2016 weggefallen.

Stand vor dem 27.09.2016

In Kraft vom 01.01.2013 bis 27.09.2016
Die in den §§ 2§ 20 VGW-DRG, 9, 19 sowie § 22 Z 4 und 5 genannten Aufgaben sind von der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen seit 27.09.2016 weggefallen.

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