§ 24 VGW-DRG In- und Außerkrafttreten

Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.09.2016 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz trittist in seiner Stammfassung mit Ausnahme der §§ 16, 17 und 23 am 1. Jänner 2014 in Kraft getreten. Gleichzeitig tritttrat das Gesetz über das Dienstrecht der Mitglieder des Unabhängigen Verwaltungssenats Wien (Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz 1995 – UVS-DRG), LGBl. Nr. 35, in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 33/2013, außer Kraft.

(2) §§ 16, 17 und 23 tretensind in ihrer Stammfassung am 1. Jänner 2013 in Kraft getreten..

Stand vor dem 28.09.2016

In Kraft vom 01.01.2013 bis 28.09.2016

(1) Dieses Gesetz trittist in seiner Stammfassung mit Ausnahme der §§ 16, 17 und 23 am 1. Jänner 2014 in Kraft getreten. Gleichzeitig tritttrat das Gesetz über das Dienstrecht der Mitglieder des Unabhängigen Verwaltungssenats Wien (Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz 1995 – UVS-DRG), LGBl. Nr. 35, in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 33/2013, außer Kraft.

(2) §§ 16, 17 und 23 tretensind in ihrer Stammfassung am 1. Jänner 2013 in Kraft getreten..

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