Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung (W-TMGB) Fundstelle (weggefallen)

Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.9999
Verordnung des Landeshauptmannes von Wien betreffend die Betriebsordnung für das mit Kraftfahrzeugen betriebene Platzfuhrwerks-Gewerbe, das mit Personenkraftwagen betriebene Mietwagen-Gewerbe sowie das Gästewagen-Gewerbe in Wien (Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung (W-TMGB)

Änderung

LGBlFundstelle seit 31.12.2020 weggefallen. Nr. 36/2000

LGBl. Nr. 14/2007

LGBl. Nr. 36/2011

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 10 Abs. 4 und 13 Abs. 3 und 4 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes 1996, BGBl. Nr. 112/1996 zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 153/2006, wird verordnet:

Stand vor dem 31.12.2020

In Kraft vom 01.01.1994 bis 31.12.2020
Verordnung des Landeshauptmannes von Wien betreffend die Betriebsordnung für das mit Kraftfahrzeugen betriebene Platzfuhrwerks-Gewerbe, das mit Personenkraftwagen betriebene Mietwagen-Gewerbe sowie das Gästewagen-Gewerbe in Wien (Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung (W-TMGB)

Änderung

LGBlFundstelle seit 31.12.2020 weggefallen. Nr. 36/2000

LGBl. Nr. 14/2007

LGBl. Nr. 36/2011

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 10 Abs. 4 und 13 Abs. 3 und 4 des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes 1996, BGBl. Nr. 112/1996 zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 153/2006, wird verordnet:

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