§ 26 W-TMGB (weggefallen)

Wiener Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.9999
Andere Personen - ausgenommen bei platzweiser Vergabe von Sitzplätzen - dürfen nur mit Zustimmung des auftraggebenden Fahrgastes mitbefördert werden§ 26 W-TMGB seit 31.12.2020 weggefallen. Tiere, deren Halter nicht der Fahrgast oder der Auftraggeber ist, dürfen nicht mitbefördert werden.

Stand vor dem 31.12.2020

In Kraft vom 01.01.1994 bis 31.12.2020
Andere Personen - ausgenommen bei platzweiser Vergabe von Sitzplätzen - dürfen nur mit Zustimmung des auftraggebenden Fahrgastes mitbefördert werden§ 26 W-TMGB seit 31.12.2020 weggefallen. Tiere, deren Halter nicht der Fahrgast oder der Auftraggeber ist, dürfen nicht mitbefördert werden.

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