§ 11 K-LSchG Klassenschülerzahl

Kärntner landwirtschaftliches Schulgesetz 1993 - K-LSchG

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2016 bis 31.12.9999

Die Zahl der Schüler in einer Berufs- oder Fachschule soll 3025 betragen und darf 36 nicht überschreiten.

Stand vor dem 30.06.2016

In Kraft vom 25.02.1993 bis 30.06.2016

Die Zahl der Schüler in einer Berufs- oder Fachschule soll 3025 betragen und darf 36 nicht überschreiten.

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