§ 33 Sbg. ALFAL (weggefallen)

Salzburger Arbeitsstättenverordnung für die Land- und Forstwirtschaft – AStV-LFW

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2023 bis 31.12.9999
8§ 33 Sbg. Abschnitt

Schlussbestimmungen

Umsetzungshinweis

§ 33

Diese Verordnung dient der Umsetzung

1.

der Richtlinie 89/391/EWG vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl Nr L 183 vom 29. Juni 1989);

2.

der Richtlinie 89/654/EWG vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten (Erste Einzelrichtlinie im Sinne des Art 16 Abs 1 der Richtlinie 89/391/EWG; ABl Nr L 393 vom 30. Dezember 1989).

ALFAL seit 31.05.2023 weggefallen.

Stand vor dem 31.05.2023

In Kraft vom 28.11.2003 bis 31.05.2023
8§ 33 Sbg. Abschnitt

Schlussbestimmungen

Umsetzungshinweis

§ 33

Diese Verordnung dient der Umsetzung

1.

der Richtlinie 89/391/EWG vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl Nr L 183 vom 29. Juni 1989);

2.

der Richtlinie 89/654/EWG vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten (Erste Einzelrichtlinie im Sinne des Art 16 Abs 1 der Richtlinie 89/391/EWG; ABl Nr L 393 vom 30. Dezember 1989).

ALFAL seit 31.05.2023 weggefallen.

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