§ 14 W-GFG 2013 (weggefallen)

Wiener Gesundheitsfonds-Gesetz 2013

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999
Der Landes§ 14 W-Zielsteuerungsvertrag muss einen Finanzrahmenvertrag beinhaltenGFG 2013 seit 31.12.2016 weggefallen. Der Finanzrahmenvertrag legt die Ausgabenobergrenze für die von den Vertragspartnern zu verantwortenden Gesundheitsausgaben fest.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 29.10.2013 bis 31.12.2016
Der Landes§ 14 W-Zielsteuerungsvertrag muss einen Finanzrahmenvertrag beinhaltenGFG 2013 seit 31.12.2016 weggefallen. Der Finanzrahmenvertrag legt die Ausgabenobergrenze für die von den Vertragspartnern zu verantwortenden Gesundheitsausgaben fest.

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