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Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 13. September 2004, mit der das Regionalprogramm Salzburger Seengebiet verbindlich erklärt wird
StF: LGBl Nr 76/2004
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 6 Abs 1 in Verbindung mit den §§ 9 Abs 4 und 54 Abs 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998 - ROG 1998, LGBl Nr 44, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 13. September 2004, mit der das Regionalprogramm Salzburger Seengebiet verbindlich erklärt wird
StF: LGBl Nr 76/2004
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 6 Abs 1 in Verbindung mit den §§ 9 Abs 4 und 54 Abs 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998 - ROG 1998, LGBl Nr 44, in der geltenden Fassung wird verordnet: