§ 2 Sbg. KennV (weggefallen)

Salzburger Kennzeichnungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2021 bis 31.12.9999
(1) Diese Verordnung tritt mit 1§ 2 Sbg. April 2005 in KraftKennV seit 30.04.2021 weggefallen.

(2) Die §§ 1 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 22/2016 treten mit 25. Februar 2016 in Kraft.

Stand vor dem 30.04.2021

In Kraft vom 25.02.2016 bis 30.04.2021
(1) Diese Verordnung tritt mit 1§ 2 Sbg. April 2005 in KraftKennV seit 30.04.2021 weggefallen.

(2) Die §§ 1 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 22/2016 treten mit 25. Februar 2016 in Kraft.

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