§ 22 W-BG 1997 Verweisung auf andere Gesetze

Wiener Bezügegesetz 1997

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999

(1) Soweit dieses Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verweist, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

(2) Soweit dieses Gesetz auf Bundesgesetze verweist, sind diese in der am 1. Juli 2013November 2018 geltenden Fassung anzuwenden.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 17.12.2013 bis 31.12.2018

(1) Soweit dieses Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verweist, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

(2) Soweit dieses Gesetz auf Bundesgesetze verweist, sind diese in der am 1. Juli 2013November 2018 geltenden Fassung anzuwenden.

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