§ 14 W-KKG Einsatzleitung vor Ort

Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2018 bis 31.12.9999

Die EinsatzleitungGesamteinsatzleitung vor Ort obliegt dem Einsatzleiter im Sinne des Wiener Feuerwehrgesetzes in der jeweils geltenden Fassung. In medizinischer Hinsicht obliegt dieDie rettungsdienstliche Einsatzleitung vor Ort dem leitenden Notarzt des städtischen Rettungsdienstesobliegt der Berufsrettung Wien.

Stand vor dem 30.11.2018

In Kraft vom 01.01.2014 bis 30.11.2018

Die EinsatzleitungGesamteinsatzleitung vor Ort obliegt dem Einsatzleiter im Sinne des Wiener Feuerwehrgesetzes in der jeweils geltenden Fassung. In medizinischer Hinsicht obliegt dieDie rettungsdienstliche Einsatzleitung vor Ort dem leitenden Notarzt des städtischen Rettungsdienstesobliegt der Berufsrettung Wien.

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