§ 18 K-SBV (weggefallen)

Kärntner Schulbauvorschriften

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2018 bis 31.12.9999
§ 18 K-SBV

Sanitärräume

(1) Wasch- und Duschräume sind mit Anschlüssen für Warmwasser zu versehen seit 28.02.2018 weggefallen. Es ist eine zentrale Mischbatterie vorzusehen, die so abzusichern ist, daß sie von Schülern nicht betätigt werden kann. Bei den Waschbecken sind Papierhandtuchspender und Seifenspender vorzusehen.

(2) In Wasch- und Duschräumen, die einem Turnsaal zugeordnet sind, sind Fußwaschgelegenheiten vorzusehen.

Stand vor dem 28.02.2018

In Kraft vom 01.01.1995 bis 28.02.2018
§ 18 K-SBV

Sanitärräume

(1) Wasch- und Duschräume sind mit Anschlüssen für Warmwasser zu versehen seit 28.02.2018 weggefallen. Es ist eine zentrale Mischbatterie vorzusehen, die so abzusichern ist, daß sie von Schülern nicht betätigt werden kann. Bei den Waschbecken sind Papierhandtuchspender und Seifenspender vorzusehen.

(2) In Wasch- und Duschräumen, die einem Turnsaal zugeordnet sind, sind Fußwaschgelegenheiten vorzusehen.

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