§ 19 K-SBV (weggefallen)

Kärntner Schulbauvorschriften

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2018 bis 31.12.9999
§ 19 K-SBV

Einrichtung der WC-Anlagen

(1) Bei der Einrichtung der WC-Anlagen für Schüler ist auf die Größe der Schüler Bedacht zu nehmen seit 28.02.2018 weggefallen.

(2) Eine WC-Einheit in jenem Teil des Schulgebäudes, der von einem Rollstuhlfahrer erreicht werden kann, ist behinderten(rollstuhl)gerecht auszustatten. Bei den Waschbecken sind Seifenspender und Papierhandtuchspender anzubringen.

Stand vor dem 28.02.2018

In Kraft vom 01.01.1995 bis 28.02.2018
§ 19 K-SBV

Einrichtung der WC-Anlagen

(1) Bei der Einrichtung der WC-Anlagen für Schüler ist auf die Größe der Schüler Bedacht zu nehmen seit 28.02.2018 weggefallen.

(2) Eine WC-Einheit in jenem Teil des Schulgebäudes, der von einem Rollstuhlfahrer erreicht werden kann, ist behinderten(rollstuhl)gerecht auszustatten. Bei den Waschbecken sind Seifenspender und Papierhandtuchspender anzubringen.

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