§ 2 Sbg. VSSWAZ (weggefallen)

Verbindlicherklärung des Sachprogramms "Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Salzburger Zentralraum"

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2022 bis 31.12.9999
§ 2

(1) Das Sachprogramm gliedert sich wie folgt:

1Sbg. Geltungsbereich des Sachprogramms

1.1VSSWAZ seit 30.11.2022 weggefallen. Salzburger Zentralraum

2.

Leitbilder für die Siedlungsentwicklung im Zentralraum

3.

Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung der Leitbilder

3.1. Leitbild "Polyzentrisches Strukturmodell zur Stärkung

ausgewählter Entwicklungsstandorte und -achsen"

3.1.1. Strukturelle Gliederung

3.1.2. Ziele

3.1.3. Maßnahmen

3.1.4. Empfehlungen

3.2. Leitbild "Wohnen und Arbeiten in einer Region der kurzen Wege"

3.2.1. Ziele

3.2.2. Maßnahmen

3.2.3. Empfehlungen

3.3. Leitbild "Konzentration und Verdichtung der Siedlungsentwicklung entlang des leistungsfähigen öffentlichen Verkehrs"

3.3.1. Ziele

3.3.2. Maßnahmen

3.3.3. Empfehlungen

3.4. Leitbild "Sicherung bedarfsgerechter Standorte für Erwerbsmöglichkeiten"

3.4.1. Ziele

3.4.2. Maßnahmen

3.4.3. Empfehlungen

3.5. Leitbild "Förderung von Formen der Kooperation"

3.5.1. Ziele

3.5.2. Empfehlungen

(2) Die unter Abs 1 Z 1 bis 3 enthaltenen Punkte, ausgenommen die Punkte unter Z 3.1.4., 3.2.3., 3.3.3., 3.4.3. und 3.5.2., sind verbindliche Festlegungen. Die Punkte unter Z 3.1.4., 3.2.3., 3.3.3., 3.4.3. und 3.5.2. stellen Empfehlungen im Sinn des § 6 Abs 2 letzter Satz ROG 1998 dar.

Stand vor dem 30.11.2022

In Kraft vom 01.03.2009 bis 30.11.2022
§ 2

(1) Das Sachprogramm gliedert sich wie folgt:

1Sbg. Geltungsbereich des Sachprogramms

1.1VSSWAZ seit 30.11.2022 weggefallen. Salzburger Zentralraum

2.

Leitbilder für die Siedlungsentwicklung im Zentralraum

3.

Ziele und Maßnahmen zur Umsetzung der Leitbilder

3.1. Leitbild "Polyzentrisches Strukturmodell zur Stärkung

ausgewählter Entwicklungsstandorte und -achsen"

3.1.1. Strukturelle Gliederung

3.1.2. Ziele

3.1.3. Maßnahmen

3.1.4. Empfehlungen

3.2. Leitbild "Wohnen und Arbeiten in einer Region der kurzen Wege"

3.2.1. Ziele

3.2.2. Maßnahmen

3.2.3. Empfehlungen

3.3. Leitbild "Konzentration und Verdichtung der Siedlungsentwicklung entlang des leistungsfähigen öffentlichen Verkehrs"

3.3.1. Ziele

3.3.2. Maßnahmen

3.3.3. Empfehlungen

3.4. Leitbild "Sicherung bedarfsgerechter Standorte für Erwerbsmöglichkeiten"

3.4.1. Ziele

3.4.2. Maßnahmen

3.4.3. Empfehlungen

3.5. Leitbild "Förderung von Formen der Kooperation"

3.5.1. Ziele

3.5.2. Empfehlungen

(2) Die unter Abs 1 Z 1 bis 3 enthaltenen Punkte, ausgenommen die Punkte unter Z 3.1.4., 3.2.3., 3.3.3., 3.4.3. und 3.5.2., sind verbindliche Festlegungen. Die Punkte unter Z 3.1.4., 3.2.3., 3.3.3., 3.4.3. und 3.5.2. stellen Empfehlungen im Sinn des § 6 Abs 2 letzter Satz ROG 1998 dar.

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