§ 27a Oö. GBG 2001 (weggefallen)

Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2021 bis 31.12.9999
Beim Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis ist der Beamtin bzw§ 27a . dem Beamten ein schriftliches Zeugnis über die Dauer und die Art ihrer bzwGBG 2001 seit 31.07.2021 weggefallen. seiner Dienstleistung auszustellen.

(Anm: LGBl.Nr. 121/2014)

Stand vor dem 31.07.2021

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.07.2021
Beim Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis ist der Beamtin bzw§ 27a . dem Beamten ein schriftliches Zeugnis über die Dauer und die Art ihrer bzwGBG 2001 seit 31.07.2021 weggefallen. seiner Dienstleistung auszustellen.

(Anm: LGBl.Nr. 121/2014)

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