§ 33 K-WBFG 1997 (weggefallen)

Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 1997 - K-WBFG 1997

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2018 bis 31.12.9999
§ 33

Mietzinsbildung

Der Mietzins (Nutzungsentgelt) für geförderte Wohnungen im Sinne des § 15 Abs 1 ist mit Ausnahme von Wohnungen gemeinnütziger Bau§ 33 K- oder Verwaltungsvereinigungen höchstens nach den Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes zu berechnenWBFG 1997 seit 31.12.2017 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2017

In Kraft vom 04.07.1997 bis 31.12.2017
§ 33

Mietzinsbildung

Der Mietzins (Nutzungsentgelt) für geförderte Wohnungen im Sinne des § 15 Abs 1 ist mit Ausnahme von Wohnungen gemeinnütziger Bau§ 33 K- oder Verwaltungsvereinigungen höchstens nach den Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes zu berechnenWBFG 1997 seit 31.12.2017 weggefallen.

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