Kärntner Mopedausweis - Gebietsverordnung (K-MG) Fundstelle (weggefallen)

Kärntner Mopedausweis - Gebietsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.06.2021 bis 31.12.9999
Verordnung des Landeshauptmannes vom 30. Jänner 1998 über die Ermächtigung von Behörden, Mopedausweise auszustellen (Kärntner Mopedausweis - Gebietsverordnung (K-MG)StF: LGBl Nr 10/1998

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 31 Abs 2 Führerscheingesetz, BGBl I Nr 120/1997, wird verordnet:

Fundstelle seit 01.06.2021 weggefallen.

Stand vor dem 01.06.2021

In Kraft vom 01.03.1998 bis 01.06.2021
Verordnung des Landeshauptmannes vom 30. Jänner 1998 über die Ermächtigung von Behörden, Mopedausweise auszustellen (Kärntner Mopedausweis - Gebietsverordnung (K-MG)StF: LGBl Nr 10/1998

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 31 Abs 2 Führerscheingesetz, BGBl I Nr 120/1997, wird verordnet:

Fundstelle seit 01.06.2021 weggefallen.

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