§ 128 Oö. GBG 2001 (weggefallen)

Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2021 bis 31.12.9999
Dem Wachebeamten der Verwendungsgruppe W3 gebührt eine ruhegenussfähige besondere Dienstzulage in der Höhe von 99,8 Euro§ 128 . (Anm: LGBl.NrGBG 2001 seit 31.07.2021 weggefallen. V 60/2002, V 88/2003, V 153/2003, V 3/2005, V 5/2006, V 6/2007, V 122/2007, V 126/2008, V 10/2010, V 11/2011, V 15/2012)

Stand vor dem 31.07.2021

In Kraft vom 01.07.2001 bis 31.07.2021
Dem Wachebeamten der Verwendungsgruppe W3 gebührt eine ruhegenussfähige besondere Dienstzulage in der Höhe von 99,8 Euro§ 128 . (Anm: LGBl.NrGBG 2001 seit 31.07.2021 weggefallen. V 60/2002, V 88/2003, V 153/2003, V 3/2005, V 5/2006, V 6/2007, V 122/2007, V 126/2008, V 10/2010, V 11/2011, V 15/2012)

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