§ 134a Oö. GBG 2001 (weggefallen)

Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2021 bis 31.12.9999
Beamtinnen und Beamten der Verwendungsgruppen L 2b 1 und L 3, die vier Jahre in der höchsten Gehaltsstufe verbracht haben, gebührt eine ruhegenussfähige Dienstalterszulage im Ausmaß von eineinhalb Vorrückungsbeträgen. Die §§ 10 § 134a und 113i Oö. Landes-Gehaltsgesetz sind sinngemäß anzuwendenGBG 2001 seit 31.07.2021 weggefallen.

(Anm: LGBl.Nr. 19/2014, 87/2016)

Stand vor dem 31.07.2021

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.07.2021
Beamtinnen und Beamten der Verwendungsgruppen L 2b 1 und L 3, die vier Jahre in der höchsten Gehaltsstufe verbracht haben, gebührt eine ruhegenussfähige Dienstalterszulage im Ausmaß von eineinhalb Vorrückungsbeträgen. Die §§ 10 § 134a und 113i Oö. Landes-Gehaltsgesetz sind sinngemäß anzuwendenGBG 2001 seit 31.07.2021 weggefallen.

(Anm: LGBl.Nr. 19/2014, 87/2016)

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