§ 135 Oö. GBG 2001 (weggefallen)

Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2021 bis 31.12.9999
4§ 135 . HAUPTSTÜCK

DISZIPLINARRECHT

1GBG 2001 seit 31.07.2021 weggefallen. ABSCHNITT

ALLGEMEINES

§ 135

Dienstpflichtverletzungen

Der Beamte, der schuldhaft seine Dienstpflichten verletzt, ist nach den Bestimmungen dieses Abschnitts zur Verantwortung zu ziehen. Maßnahmen im Rahmen der Dienstaufsicht bleiben davon unberührt.

Stand vor dem 31.07.2021

In Kraft vom 01.07.2001 bis 31.07.2021
4§ 135 . HAUPTSTÜCK

DISZIPLINARRECHT

1GBG 2001 seit 31.07.2021 weggefallen. ABSCHNITT

ALLGEMEINES

§ 135

Dienstpflichtverletzungen

Der Beamte, der schuldhaft seine Dienstpflichten verletzt, ist nach den Bestimmungen dieses Abschnitts zur Verantwortung zu ziehen. Maßnahmen im Rahmen der Dienstaufsicht bleiben davon unberührt.

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