§ 165 Oö. GBG 2001 (weggefallen)

Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2021 bis 31.12.9999
(1) Dienstprüfungen, die auf Grund der bis zum Inkrafttreten dieses Landesgesetzes geltenden Rechtslage abgelegt wurden, gelten als Dienstprüfungen nach diesem Landesgesetz§ 165 . Die §§ 29 bis 34 sind erstmals auf Dienstprüfungen, die im Jahr 2002 stattfinden, anzuwendenGBG 2001 seit 31.07.2021 weggefallen. (Anm: LGBl. Nr. 51/2002)

(2) Die auf Grund der bis zum Inkrafttreten dieses Landesgesetzes geltenden landesgesetzlichen Vorschriften ergangenen Bescheide und abgeschlossenen Verträge werden durch dieses Landesgesetz nicht berührt.

Stand vor dem 31.07.2021

In Kraft vom 01.01.2015 bis 31.07.2021
(1) Dienstprüfungen, die auf Grund der bis zum Inkrafttreten dieses Landesgesetzes geltenden Rechtslage abgelegt wurden, gelten als Dienstprüfungen nach diesem Landesgesetz§ 165 . Die §§ 29 bis 34 sind erstmals auf Dienstprüfungen, die im Jahr 2002 stattfinden, anzuwendenGBG 2001 seit 31.07.2021 weggefallen. (Anm: LGBl. Nr. 51/2002)

(2) Die auf Grund der bis zum Inkrafttreten dieses Landesgesetzes geltenden landesgesetzlichen Vorschriften ergangenen Bescheide und abgeschlossenen Verträge werden durch dieses Landesgesetz nicht berührt.

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