§ 17 WIWG Bezugnahme auf Rechtsakte der Europäischen Union

Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen – Wiener Informationsweiterverwendungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2015 bis 31.12.9999

Durch dieses Landesgesetz wird die Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, ABl. Nr. L 345 vom 31.12.2003, S. 90, in der Fassung der Richtlinie 2013/37/EU, ABl. Nr. L 175 vom 27.6.2013, S. 1, umgesetzt.

Stand vor dem 30.06.2015

In Kraft vom 01.01.2014 bis 30.06.2015

Durch dieses Landesgesetz wird die Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, ABl. Nr. L 345 vom 31.12.2003, S. 90, in der Fassung der Richtlinie 2013/37/EU, ABl. Nr. L 175 vom 27.6.2013, S. 1, umgesetzt.

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